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Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung übernimmt der Firmenrechtsschutzversicherung die Anwaltskosten sowie alle durch den Rechtsstreit anfallenden Kosten.
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Firmenrechtsschutzversicherung
Jeder Rechtsstreit verursacht Kosten. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung übernimmt der Firmenrechtsschutzversicherung die Anwaltskosten sowie alle durch den Rechtsstreit anfallenden Kosten. Dabei ist es egal, ob es um Klagen vor dem Arbeitsgericht, Finanzamt, etc. geht. Das Fehlen einer Firmenrechtsschutzversicherung kann Sie im Falle eines Rechtsstreites teuer zu stehen kommen.
Basisinformationen zur Firmenrechtsschutzversicherung
Die Firmenrechtsschutzversicherung gehört nicht grundsätzlich zu den
existentiell wichtigen Versicherungen. Jedoch kann Sie ein
Gesamtversicherungskonzept hervorragend abrunden. In Einzelfällen kann
sie unverzichtbar sein.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten juristischer
Auseinandersetzungen. Hierzu gehören insbesondere: Rechtsanwaltliche
Beratungsgebühren und Prozesskosten, aber auch Nebenkosten wie
Strafkautionen oder Gutachterhonorare. Insbesondere diese Nebenkosten
können erhebliche Größenordnungen annehmen.
Besonders wichtig: Kosten für Streitigkeiten, deren Ursache vor Beginn
des Versicherungsschutzes gelegen haben, sind im Regelfall unversichert.
Im Wesentlichen erfolgt die Tarifiierung der Rechtsschutzversicherung in
Abhängigkeit vom Versicherungsumfang, der Anzahl der Mitarbeiter und
Inhaber sowie der Selbstbeteiligung.
der Unterteilung auf vier Bereiche des Alltags, die in etwa zu gleichen Teilen Anlass zum
Die Rechtsschutzversicherung beinhalten im wesentlichen 4 große Leistungsbereiche
- Der Berufsbereich für Arbeitgeber geht es neben Streitigkeiten mit Arbeitnehmern auch um arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen mit Sozialträgern oder Berufsgenossenschaften.
- Der Verkehrsrechtsschutz umfasst nicht nur rechtliche Auseinandersetzungen um die Haltung eigener Fahrzeuge, sondern umfasst auch die Fahrzeuge von Familienangehörigen (Mofa des Sohnes) der Inhaber. Ganz wesentlich ist auch die sonstige Teilnahme am Verkehr, beispielsweise als Radfahrer, Fußgänger oder Teilnehmer am öffentlichen Nahverkehr (Bus und Bahn).
- Haus- & Wohnungsrechtsschutz Während es für Mieter in der Hauptsache um Streitigkeiten mit dem Vermieter geht, schützt dieser Baustein den Hausbesitzer vor allem vor Streitigkeiten mit Ämtern (z.B. neue behördliche Auflagen) und Nachbarn.
- Der zivilrechtliche und private Bereich Hier geht es um Bereiche, die in keinen der anderen Bereiche fallen. Vor allem zivilrechtliche Ansprüche werden hier vertreten. Beispielsweise um Gewährleistungsstreitigkeiten beim Kauf von Elektrogeräten. Aber auch Strafsachen fallen in diesen Bereich.
Die
Rechtsschutzversicherung legt die Kosten aller Rechtsstreitigkeiten, die
sie versichert, auf die Beitragszahler um. Würde jede denkbare
Streitigkeit bezahlt, wären die Beitrage in der Folge unbezahlbar.
Aus diesem Grund werden Personen, die sich gern und oft streiten,
schnell gekündigt und erhalten dann auch keine neue Versicherung mehr
(wobei die Kündigung natürlich nie für die Kostenübernahme eines
laufenden Verfahren erfolgen kann). Wer sich für eine
Rechtsschutzversicherung entscheidet, sollte dies tun, um für ernste und
teure Auseinandersetzungen gewappnet zu sein. Die
Rechtsschutzversicherung ist jedoch kein geeignetes Produkt, um
Inkassobemühungen von Selbständigen auszulagern oder aus Neugier
rechtliche Fragen klären zu lassen.
Aus den gleichen Gründen kennt die Rechtsschutzversicherung so viele
Ausschlüsse wie kein anderes Versicherungsprodukt, wobei üblicherweise
die Risiken ausgeschlossen werden, in denen vor allem das persönliche
Lebensrisiko zu häufigen und teuren Auseinandersetzungen führt.
Die wichtigsten Ausschlüsse sind:
- Baurisiko
- Erbstreitigkeiten
- Scheidungen
- Vertragsrecht für Selbständige (Einklagen offener Forderungen)
Um diese Ausschlüsse ein wenig zu mildern, besteht für einige
Selbständige (je nach Branche) die Möglichkeit, das Vertragsrecht
speziell einzuschließen.
Für Scheidungs- & Erbrecht besteht oft die Möglichkeit, eine juristische Beratung in Anspruch zu nehmen.
Einige Rechtsschutzversicherungen bieten eine Beratungshotline an, in
welche der Versicherungsnehmer jederzeit anrufen und telefonisch
anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen kann. Je nach Ausprägung kann
man hier sogar für ansonsten unversicherte Risiken anrufen. Ein
Einschluss auf den man sicherlich achten sollte.
Für Hausbesitzer, die Wohnungen oder Gewerberäume vermieten, bedarf es
eines speziellen Vermieterrechtsschutzes, wenn dieses Risiko
mitversichert sein soll.
Besonderes Augenmerk empfehlen wir vor allem beratenden Berufen (z.B.
Steuerberater, Versicherungsmakler etc.) und Heilberufen (Ärzte,
Zahnärzte) auf die Spezialstrafrechtsschutzversicherung zu legen. Diese
kann existentiell wichtig und bedeutender als jede andere Form des
Rechtsschutzes sein.
