Hausratversicherung

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Die Leistungen der Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung übernimmt die Kosten von Schäden, die durch Feuer, Blitzschlag oder Explosion entstehen. Schäden durch Einbruchdiebstahl oder mutwillige Zerstörung durch Dritte sind ebenfalls durch eine Hausratversicherung abgedeckt, ebenso wie Wasserschäden oder witterungsbedingte Schäden (z.B. durch Sturm oder Hagel).

In der Regel wird der Wiederbeschaffungswert der beschädigten Gegenstände erstattet. Reperaturkosten erstattet die Hausratversicherung in vertraglich festgelegter Höhe.

Versicherte Gegenstände

In einer Hausratversicherung versichert sind Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Teppiche, Bilder oder Lampen, Gebrauchsgegenstände wie Geschirr, Haushaltsgeräte, Kleidung oder Werkzeug, Verbrauchsgegenstände wie Lebensmittel oder Heizstoffe, Wertsachen wie Schmuck oder Bargeld sowie Kleintiere.

Nicht versicherte Gegenstände

In der Hausratversicherung nicht mitversichert sind sogenannte Sonderschäden. Dazu gehören Schäden durch Überschwemmungen, Lawinen und Erdrutsche. Glasschäden an Möbeln oder Fenster sind in den meisten Fällen ebenfalls nicht im Leistungsumfang einer Hausratversicherung enthalten.

Gegen das Risiko dieser Sonderschäden kann eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden.

Der Diebstahl von Fahrrädern muss im Versicherungsvertrag ihrer Hausratversicherung gesondert aufgeführt werden.

Sonderregelung: Wertsachen

Bei der Erstattung von Wertsachen gilt eine Sonderregelung. Im  Regelfall werden Wertsachen bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme erstattet. Haushalte, die über besonders viele Wertsachen verfügen, können für diese vorab eine höhere Versicherungssumme vereinbaren.

Versicherungsabschluss und Versicherungssumme

Vor Abschluss einer Hausratversicherung sollten die angebotenen Tarife sorgfältig verglichen werden. Hausratsversicherungstarife variieren unter den verschiedenen Anbietern erheblich.

Ebenso wichtig wie der Vergleich der verschiedenen Tarife ist die Kalkulation der Versicherungssumme. Idealerweise sollte die Versicherungssumme genau dem Wert der jeweiligen Einrichtungsgegenstände entsprechen. Hierbei ist insbesondere der Wiederbeschaffungswert der Gegenstände zu beachten. Kaum ein Haushalt entspricht diesem ideal. Die meisten Haushalte sind entweder über- oder unterversichert.

Tipp: Wem eine genaue Kalkulation der Einrichtungsgegenstände zu mühsam ist, der kann stattdessen pro Quadratmeter Wohnfläche eine Versicherungssumme von 650 Euro vereinbaren. In der Regel wird sich der Versicherer im Schadensfall dann nicht auf Unterversicherung berufen, sondern den Schaden bis zur Höhe der Versicherungssumme vollständig ersetzen.

Wichtig: regelmäßige Überprüfung ihrer Police

Da sich der Hausrat im Laufe der Jahre vergrößert und damit im Wert steigt, entspricht ein Großteil der Versicherungssummen bei weitem nicht mehr dem Wert, der bei Abschluss der Versicherung festgelegt wurde. Versicherte sollten daher regelmäßig den Wert Ihres Hausrates prüfen und gegebenenfalls eine neue Hausratversicherung abschließen oder die Versicherungssumme bei bestehenden Verträgen den aktuellen Gegebenheiten anpassen. Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung rechtzeitig über die Möglichkeiten einer Änderung bestehender Verträge.