Krankentagegeldversicherung

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Krankentagegeldversicherungen

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Der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung ist besonders für Selbstständige wichtig, kann aber auch beim Angestellten sinnvoll sein.

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Der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung ist besonders für Selbstständige wichtig, kann aber auch beim Angestellten sinnvoll sein. Denn in der Regel zahlt der Arbeitgeber dem Angestellten nur bis zum 42. Tag eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Darüber hinaus bezieht der Angestellte dann ein Krankentagegeld aus der gesetzlichen Krankenkasse, welches jedoch nur maximal 90% des Nettoeinkommens beträgt. Daher ist es ratsam, mit einer Krankentagegeldversicherung die Einkommenslücke zu schließen. Selbstständige haben seit dem 1. Januar 2009 überhaupt keinen Anspruch mehr auf Krankentagegeld aus der gesetzlichen Krankenkasse. Sie machen also bereits ab dem ersten Krankheitstag finanzielle Verluste. Um eine finanzielle Katastrophe zu umgehen, empfiehlt es sich also, eine private Krankentagegeldversicherung, oder einen Wahltarif mit Krankentagegeld in Ihrer Krankenkasse abzuschließen. Bei uns haben Sie die Möglichkeit, eine private Krankentagegeldversicherung kostenlos und anbieterunabhängig zu vergleichen. Sie sollten jedoch unbedingt beachten, dass im Leistungsfall Ihr Anspruch nur maximal bis zur Höhe der nachgewiesenen Einkommensverluste geltend gemacht werden können. Sollten Sie keine Einkünfte gehabt haben, erhalten Sie auch kein Krankentagegeld.

Ist eine Krankentagegeldversicherung wirklich sinnvoll?

Prinzipiell ist sie das. Gerade bei Selbstständigen und Freiberufler, da diese bereits ab dem ersten Krankheitstag finanzielle Einbußen haben und seit dem 1. Januar 2009 kein Leistungsanspruch auf Krankentagegeld aus der gesetzlichen Krankenkasse haben.

Angestellte jedoch haben in der Regel 6 Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung ihres Arbeitgebers. Anschließend wird ein Krankentagegeld von der Krankenkasse gezahlt. Dieses jedoch beträgt nur ca. 70% des Bruttoeinkommens. Wer die Differenz im Krankheitsfall nicht tragen kann, sollte die Lücke mit einer privaten Krankentagegeldversicherung schließen.

Ab welchem Tag sollte das Tagegeld bezahlt werden?

Als Angestellter erhalten Sie in der Regel 6 Wochen Lohnfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber, also ist hier der Beginn ab dem 43. Tag angebracht.

Als Selbstständiger oder Freiberufler haben Sie keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Möglich wäre also ein Beginn ab dem 3. Tag. Das wird jedoch extrem teuer und macht auch wenig Sinn. Denn als Unternehmer ist gerade Ihre Arbeitskraft das wichtigste Kapital. In der Regel darf man sich keine längeren Krankheitszeiten erlauben. Hier ist also zu beachten, wie lange Sie sich ohne Einkünfte über Wasser halten können. Aus unserer Erfahrung ist ein Krankentagegeld ab dem 28. Tag ausreichend.

Welche Höhe sollte das Krankentagegeld haben?

Sie können sich bis zu 100% Ihres Nettoverdienstes absichern. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich nur so hoch zu versichern, dass Sie nicht bei längerfristiger Arbeitsunfähigkeit in finanziellen Engpässen geraten.

Welche Unterschiede gibt es zwischen der gesetzlichen und privaten Krankentagegeldversicherung?

In der folgenden Tabelle finden Sie die Leistungsunterschiede zwischen der gesetzlichen Krankenkassen und der privaten Krankenversicherung.

Gesetzliche Krankenversicherung
Private Krankenversicherung

Nachfolgend die Leistungen aus der gesetzlichen Krankenkasse

Nachfolgend die Leistungen aus der privaten Krankenversicherung

Arbeitnehmer

Maximal 70% des Bruttoeinkommens ab dem 43. Tag

Bis zu 100% ab dem 3.Tag

Selbstständige

Ab dem 01. Januar kein Anspruch auf Krankentagegeld

Bis zu 100% ab dem 3. Tag