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Hausratversicherung schützt auch bei Umzug
02.07.2009
Hamm (ddp.djn). Die Hausratversicherung
gilt auch für Sachen, die sich “vorübergehend” bis zu drei Monate
außerhalb der Wohnung befinden. Diese sogenannte Außenversicherung kann
bedeutsam sein bei Urlauben, in denen der Hausrat dann auch im
Urlaubsdomizil geschützt ist. Nach einer Entscheidung des
Oberlandesgerichts Hamm gilt diese Regelung auch bei einem Umzug, wenn
der Hausrat zwischengelagert werden muss.
Denn Gegenstände des täglichen Bedarfs können sich laut Gericht auch in
einem solchen Fall “vorübergehend” außerhalb der versicherten Wohnung
befinden. Dies gelte selbst dann, wenn der Versicherungsnehmer nicht
beabsichtigt, die Gegenstände in die alte Wohnung zurückzubringen, wohl
aber in die neue.
(AZ: 20 U 54/07)
ddp.djn/ome/jwu
