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Private Krankenversicherung: Niedrigerer Zuschuss vom Arbeitgeber
10.07.2009
Berlin (ddp.djn). Privatversicherte und freiwillig gesetzlich
Versicherte müssen grundsätzlich ihre Beiträge selbst an die
Krankenkasse entrichten. Dafür haben sie die Möglichkeit, sich Zuschüsse
für die Beiträge vom Arbeitgeber zahlen zu lassen.
Diese Zuschüsse werden in der Regel auf das Nettoarbeitsentgelt
aufgeschlagen und monatlich ausbezahlt. Die Zuschüsse sind jedoch nach
oben begrenzt auf maximal 50 Prozent der tatsächlichen Aufwendungen und
orientieren sich gleichzeitig an der aktuell gültigen
Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Pflegeversicherung und in
der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese wurde zum 1. Juli 2009
gesenkt. Damit liegt der maximale Zuschuss in Zukunft in der Regel bei
257,25 Euro monatlich, in der Pflegeversicherung bei 35,83 Euro. Nur in
Sachsen ist der Zuschuss auf 17,46 Euro begrenzt.
ddp.djn/ome/jwu/
