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Private Krankenversicherung: Niedrigerer Zuschuss vom Arbeitgeber

10.07.2009

Berlin (ddp.djn). Privatversicherte und freiwillig gesetzlich Versicherte müssen grundsätzlich ihre Beiträge selbst an die Krankenkasse entrichten. Dafür haben sie die Möglichkeit, sich Zuschüsse für die Beiträge vom Arbeitgeber zahlen zu lassen.

Diese Zuschüsse werden in der Regel auf das Nettoarbeitsentgelt aufgeschlagen und monatlich ausbezahlt. Die Zuschüsse sind jedoch nach oben begrenzt auf maximal 50 Prozent der tatsächlichen Aufwendungen und orientieren sich gleichzeitig an der aktuell gültigen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Pflegeversicherung und in der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese wurde zum 1. Juli 2009 gesenkt. Damit liegt der maximale Zuschuss in Zukunft in der Regel bei 257,25 Euro monatlich, in der Pflegeversicherung bei 35,83 Euro. Nur in Sachsen ist der Zuschuss auf 17,46 Euro begrenzt.

ddp.djn/ome/jwu/

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