Lexikon zur Kfz-Versicherung

KFZ-Versicherung
Krankenzusatzversicherung

Lexikon zur Kfz-Versicherung

Hier finden Sie unser Lexikon, dass Ihnen gewisse Begrifflichkeiten zur Kfz-Versicherung verständlicher machen soll.

Annahmezwang

Bis zur gesetzlichen Mindestdeckung ist jedes Versicherungsunternehmen in Deutschland dazu verpflichtet, Anträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung anzunehmen.

Die gesetzliche Deckung umfasst 2,5 Millionen EUR für Personenschäden, 0,5 Millionen EUR für Sachschäden und 50.000 EUR für Vermögensschäden.

Anzeigepflicht

Der Versicherungsnehmer unterliegt einer Anzeigepflicht. Diese muss vor Antragsstellung und während der Vertragslaufzeit eingehalten werden. Vor Antragsstellung muss der Versicherungsnehmer seiner Gesellschaft über sämtliche zu versichernden Risiken informieren. Sollten sich während der Vertragslaufzeit Risiken ändern, müssen diese Änderungen unverzüglich dem Unternehmen angezeigt werden. Im Schadensfall ist der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, seiner Versicherung innerhalb einer Woche vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

Beitragsberechnung

Die Beitragsberechnung für die Versicherungsprämie erschließt sich aus den zu versicherndem Risiko. Hierbei werden Risikomerkmale wie Alter des Kraftfahrtzeuges, Alter des Versicherungsnehmers, Typ-/Regionalklasse des Fahrzeugs, gefahrene Kilometer pro Jahr, Anzahl der schadensfreien Jahre (SF-Klasse), Personen, die das Fahrzeug nutzen, Tarifgruppe des Versicherungsnehmers und Abstellmöglichkeit des Autos berücksichtigt.

eVB - elektronische Versicherungsbestätigung

Die Doppelkarte wurde zum 1. März 2008 durch die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ersetzt. Bei Vertragsabschluss einer Kfz-Versicherung erhält der Versicherungsnehmer eine siebenstellige Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) per SMS, E-Mail, Post oder Telefon. Mit der eVB-Nummer, eine Kombination aus Zahlen und Buchstaben, können Sie Ihr Fahrzeug bei jeder Meldestelle anmelden. Aus der zentralen Datenbank kann die Zulassungsstelle dann Ihren Versicherer feststellen und einsehen, ob Versicherungsschutz besteht.

Grüne Versicherungs-Karte

Die Grüne Versicherungs-Karte ist ein internationaler Versicherungsnachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung. Somit bietet sie Versicherungsschutz in dem jeweiligen Land. Gültig ist sie zur Zeit in 29 EU-, sowie weiteren Ländern. Eigentlich ist seit 2003, aufgrund des Kennzeichenabkommens, das Mitführen dieser Karte in der Europäischen Union nicht mehr notwendig, dennoch kann es im Schadensfall vom Vorteil sein, um die Schadensabwicklung zu erleichtern.

Fahrzeughalter

Die im Fahrzeugbrief namentlich vermerkte Person, gilt als Fahrzeughalter und ist somit verpflichtet, für das Fahrzeug eine  Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, da er für den Gebrauch und den damit verbundenen Gefahren und Risiken verantwortlich ist. Der Fahrzeughalter muss nicht der Versicherungsnehmer sein.

Police

Die Police, auch Versicherungsschein genannt, ist eine Urkunde über den Versicherungsschutz, der zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft vereinbart wurde.

 

Regionalklasse

Die Regionalklasse dient als Berechnungsgrundlage des jeweiligen Risikos in Ihrer Region. Sie wird von der Versicherungsgesellschaft jährlich unter der Berücksichtigung der Fahrzeugdichte und Schadensverlauf neu berechnet. Je größer die Fahrzeugdichte, desto höher ist die Unfallhäufigkeit.

Teilkaskoversicherung (Fahrzeugteilversicherung)

Die Teilkaskoversicherung ist eine Erweiterung zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie deckt fremdverschuldete Schäden, wie Diebstahl, Unfälle mit Haarwild, Sturm, Hagel, Feuer/Explosion,  Blitzschlag und Glasbruch. Der Beitrag für die Teilkaskoversicherung kann mit dem Einschluss einer Selbstbeteiligung, die der Versicherungsnehmer im Schadensfall aus eigener Tasche zahlen muss, minimiert werden.

Vollkaskoversicherung (Fahrzeugvollversicherung)

Die Vollkaskoversicherung ergänzt den Versicherungsumfang der Teilkaskoversicherung und deckt darüber auch selbstverursachte Schäden am eigenen Fahrzeug und Vandalismus ab. Gerade bei Neufahrzeugen ist eine Vollkaskoversicherung empfehlenswert. Auch hier können die Beiträge durch den Einschluss einer Selbstbeteiligung minimiert werden.