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Fondsgebundene Rentenversicherung - Fondsrente

Fondsgebundene Rentenversicherungen kombinieren klassische Rentenversicherungen und Fondssparen. Einzahlungen in eine fondsgebundene Rentenversicherung werden direkt in einen oder mehrere Fonds investiert, die wiederum eine oder mehrere verschiedene Anlageformen (z.B. Wertpapiere, Immobilien, Rentenpapiere) nutzen. Der Wert der Rentenversicherung ist bis zu Beginn der Rentenzahlung an die Wertentwicklung dieser Fonds gekoppelt. Fondsgebundene Rentenversicherungen bieten bei günstiger Fondsentwicklung hohe Gewinnchancen, eine bestimmte Rentenhöhe können sie jedoch nicht garantieren. Je nach Auswahl der Investmentfonds kann das Gewinn-/Verlust-Risiko einer fondsgebundenen Rentenversicherung erhöht oder reduziert werden. Daher sollten Sie sich vor der Auswahl einer fondsgebundenen Rentenversicherung umfassend über die Sicherheitsstrategie/Risikostreuung des jeweiligen Anbieters informieren.

Die häufigste Form der fondsgebundenen Rentenversicherung ist die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung. Dabei wird aus regelmäßigen Beitragszahlungen Kapital aufgebaut, das anschließend ab einem vorab vereinbarten Zeitpunkt (i.d.R.:Erreichen des Rentenalters) in monatlichen Raten (Rente) ausbezahlt wird. Beiträge können monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich einbezahlt werden. Nach Ablauf des Sparzeitraums/Erreichen des Rentenalters kann der Anleger wählen, ob er sein Kapital als Einmalzahlung oder lebenslange Rente ausbezahlt haben möchte (Kapitalwahlrecht). Entscheidet er sich für die lebenslange Rente, enden die Zahlungen mit Ablauf des Monats, in dem die versicherte Person stirbt. Entscheidet er sich für die Einmalzahlung, verliert er allerdings den Steuervorteil. Die Hälfte der erzielten Gewinne muss der Anleger dann versteuern.