Lexikon zur Hausratversicherung

Hausratversicherung
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Lexikon zur Hausratversicherung

Hier finden Sie ein Lexikon zur Hausratversicherung, welches Ihnen bestimmte Begrifflichkeiten besster verständlichen machen soll. Sollten Sie dennoch Fragen haben, können Sie gerne mit uns in Kontakt treten. Wir beantworten Ihre Fragen gern.

Anpassung der Versicherungssumme

Die Anpassung der Versicherungssumme wird automatisch zu Beginn jedes Versicherungsjahres entsprechend dem amtlichen Preisindex für Lebenshaltungskosten des Statistischen Bundesamtes vorgenommen. So wird sichergestellt, dass der Hausrat immer zum Neuwert versichert ist. Mit der Anpassung der Versicherungssumme ändern sich die Versicherungsbeiträge entsprechend.

Blitzschlag

Durch Blitzschlag verursachte Schäden werden als Feuerschäden ersetzt, dies gilt auch bei sogenannten mittelbaren Schäden durch Blitzschlag, beispielsweise wenn ein Blitz in einen Baum einschlug und ein abgebrochener Ast Hausratschäden verursachte.

Diebstahl

Einbruchdiebstahl ist in jeder Hausratversicherung mitversichert. Davon zu unterscheiden ist sogenannter einfacher Diebstahl. Von einfachem Diebstahl spricht man, wenn Dinge gestohlen werden, auf die leicht zugegriffen werden kann, wie z.B. bei Taschendiebstahl

Elementarschäden

Schäden durch Überschwemmung, Erdbeben oder Schneedruck werden als Elementarschäden bezeichnet. Solche Schäden sind in einer Hausratversicherung generell ausgeschlössen.

Fahrraddiebstahl

Ob Fahrraddiebstahl von der Hausratversicherung ersetzt wird, darüber entscheidet der Standort des Fahrrads. Befindet es sich in einem eingeschlossenen Keller oder direkt in der Wohnung, liegt Einbruchdiebstahl vor. In diesem Fall wird der Diebstahl ersetzt. Wird ein Fahrrad auf offener Straße gestohlen, bezahlt die Hausratversicherung nichts, wenn im Versicherungsvertrag keine Sonderklausel hierfür vereinbart wurde.

Hausrat

Zum Hausrat gehören Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Teppiche, Bilder oder Lampen, Gebrauchsgegenstände wie Geschirr, Haushaltsgeräte, Kleidung oder Werkzeug, Verbrauchsgegenstände wie Lebensmittel oder Heizstoffe, Wertsachen wie Schmuck oder Bargeld sowie Kleintiere.

Selbstbeteiligung

Die meisten Hausratversicherung bieten die Möglichkeit einer Selbstbeteiligung im Schadensfall an, wodurch die Versicherungsbeiträge sinken.

Unterversicherung

Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert des Hausrates nicht entspricht. Die Versicherung kann im Schadensfall dann Zahlungen teilweise verweigern.

Wertsachen

Wertsachen werden im Schadensfall nur in vorab vereinbarter Höhe (i.d.R.: 20% der Versicherungssumme) erstattet. Als Wertsachen gelten Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, Gold, Silber, Kunstgegenstände, Pelze und Antiqiutäten (ausgenommen: antike Möbel).