Leistungsunterschiede zwischen GKV und PKV
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In der folgenden Tabelle finden Sie die Leistungsunterschiede zwischen der gesetzlichen Krankenkassen und der privaten Krankenversicherung.
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Gesetzliche Krankenversicherung
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Private Krankenversicherung
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Nachfolgend die Leistungen aus der gesetzlichen Krankenkasse
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Nachfolgend die Leistungen aus der privaten Krankenversicherung
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Arzt, Heilpraktiker
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- nur niedergelassene Ärzte mit Kassenzulassung
- Fachärzte nur mit Überweisung
- keine Leistung für Heilpraktiker
- Behandlung auf Krankenschein
- Oft lange Wartezeiten
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- alle niedergelassenen approbierten Ärzte / Fachärzte
- Facharzt ohne Überweisung
- frei Wahl der niedergelassenen Heilpraktiker
- Erstattung unbezahlter Rechnungen
- kaum Wartezeiten, kein Zeitdruck
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Arzneien
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- Verschreibungsverbot f. bestimmte Medikamente
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- freie Verschreibungsmöglichkeit für alle anerkannten Medikamente
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Heil- und Hilfsmittel
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- Begrenztes Verschreibungsbudget
- Zuzahlungen auf Arzneimittel
- Zuzahlungen auf Heilmittel
- Zuzahlungen auf Hilfsmittel
- Brillengestelle - keine Leistung
- Brillengläser - billigste Ausführung nur bei Dioptrienänderung über 0,5
- Kontaktlinsen - nur wenn sie zwingend erforderlich sind
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- keine Höchstgrenzen
- Kostenerstattung bis zu 100 %
- Kostenerstattung bis zu 100 %
- Kostenerstattung bis zu 100 %
- Erstattung bis zu EUR 200,00
- Erstattung auch für Kunststoff, getönt, entspiegelt
- Erstattung von weichen und harten Kontaktlinsen unabhängig von der Dioptrienzahl
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Zahnarzt
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- 100 % Behandlung
- max 50 % Ersatz
- nur einfache Materialien
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- 100 % Behandlung
- 75-100 % Ersatz
- auch Gold, Keramik, Implantate, usw.
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Krankenhaus
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- nur das nächstgelegene, geeignete, billigste
- Stationsarzt
- Mehrbettzimmer
- Selbstbeteiligung bis € 17,00 täglich
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- alle Krankenhäuser weltweit
- Chefarzt
- 1-Bett Zimmer, meist eigenes Bad/WC
- keine Selbstbeteiligung
- Direktabrechnung zwischen Krankenhaus und Versicherung auf Wunsch
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Verdienstausfall
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- max. ca. € 78,75 tgl. (max. 90 % von Netto)
- max. Zahlung für 78 Wochen
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- Volles Nettoeinkommen versicherbar
- Zahlung zeitlich unbegrenzt
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Auslandsschutz
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- nur begrenzt abgesichert, wenn ein Sozial- Versicherungsabkommen besteht
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- Weltweiter Versicherungsschutz
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