FAQ zur Wohngebäudeversicherung

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Lexikon zur Wohngebäudeversicherung

Hier finden Sie die meist gestellten Fragen zur Wohngebäudeversicherung. Sollte Ihre Frage hier nicht aufgeführt sein, können Sie gerne mit uns in Kontakt treten. Wir beantworten Ihre Fragen gern.

Welche Schäden sollten bei der Wohngebäudeversicherung abgedeckt sein?

Bei den Versicherungsgesellschaften haben Versicherungsnehmer in der Regel die Möglichkeit, Risiken einzeln auszuwählen und diese mit einer Versicherungspolice abzudecken. In den meisten Fällen werden von den Versicherungen angeboten, Schäden die durch Erdbeben, Frost, Explosionen, Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Flugzeugabstürze oder Blitzschlag entstehen.

Die zu zahlenden Versicherungsbeiträge werden umso teurer, umso mehr Risiken durch eine Versicherung abgedeckt werden muss. In den meisten Fällen werden Häuser durch ein Feuer vollkommen zerstört, weshalb für Hausbesitzer auf jeden Fall eine Absicherung bei Brandschäden empfiehlt. Der Immobilienbesitzer hat im Schadensfall die Möglichkeit das Haus komplett zu renovieren oder wieder aufzubauen. Man sollte dabei unbedingt darauf achten, dass die Versicherungssumme immer an den aktuellen Wert des Hauses angepasst wird.

Sehr alte Wasserleitungen können im Inneren des Hauses einen großen Schaden verursachen, weshalb sich vor allem bei älteren Häusern eine Absicherung bei Leitungswasserschäden empfiehlt. Das Risiko muss der Besitzer hier jedoch selbst abschätzen.

Da die Stürme durch den Klimawandel in den letzten Jahren immer mehr zunehmen, besteht ein weiteres Risiko durch Sturmschaden, welches Hauseigentümer unbedingt abdecken sollten.

Schäden bei Lawinen, Erdrutschen oder Erdbeben können Hausbesitzer zum Beispiel zusätzlich versichern. Im Zweifelsfall sollte jeder Hausbesitzer hier eine zusätzliche Absicherung abschließen. In Regionen, in denen oft Schäden durch Lawinen oder Sturm verursacht werden, liegen die Versicherungsprämien in der Regel wesentlich höher.

Ein umfassender Online-Versicherungsvergleich ist unbedingt zu empfehlen, damit der Immobilienbesitzer im Bereich der Versicherungsprämien Geld einsparen kann und trotzdem eine gute Absicherung erhält.

Welche Versicherungssumme ist bei der Wohngebäudeversicherung sinnvoll?

Mit der Versicherungssumme wird der Betrag bezeichnet, welchen die Versicherung im Schadensfall maximal auszahlt. Die zu zahlenden Versicherungsprämien steigen umso mehr an, je höher der Immobilienbesitzer die Versicherungssumme wählt.

Nach Möglichkeit sollte der Hausbesitzer jedoch immer den aktuellen Wert des Hauses versichern. Um eine Unterversicherung zu vermeiden, sollte der Wert des Hauses gleichzeitig die Versicherungssumme sein. Um die passende Versicherungssumme zu finden und bei der Wertermittlung des Hauses, empfiehlt es sich einen Sachverständigen zu beauftragen, welcher den Versicherungsnehmer bei der richtigen Auswahl der Versicherungssumme unterstützt.

Die zu zahlenden Versicherungsprämien steigen für den Hausbesitzer automatisch an, aufgrund des Baupreisindex, welcher die Versicherungssummen jährlich anpasst. Jeder Hausbesitzer erhält bei einem sogenannten Totalschaden aufgrund des Baupreisindex die Möglichkeit das versicherte Haus wieder aufzubauen.

Die Versicherungssumme sollte angepasst werden, entscheiden sich Hausbesitzer dazu das Haus umzubauen bzw. weiter anzubauen. Dies sollte der zuständigen Versicherung unverzüglich mitgeteilt werden, denn dadurch erhöht sich der Wert des Hauses.

Was sollte der Hausbesitzer bei einem eingetretenen Schaden unternehmen?

Die entstanden Schäden nehmen vor allem in den letzten Jahren durch Sturm immer mehr zu, wenn Hausbesitzer ein paar wichtige Regeln beachten, können diese zusätzlichen Ärgern mit den Versicherungen vermeiden.

Der Hausbesitzer sollte bei einem eingetreten Schaden zuerst eine Liste aller Gegenstände anlegen, welche beschädigt oder zerstört wurden. Es empfiehlt sich zu der erstellten Liste, noch vorhandene Kassenbons bzw. Rechnungen beizulegen.

Es kann durchaus sein, dass die Versicherung Gegenstände welche beschädigt wurden in Augenschein nehmen möchte, deshalb sollten Sie diese auf keinen Fall entsorgen! Zusätzlich empfiehlt es sich zur Absicherung des Hauseigentümers, Fotos aller beschädigten Gegenstände zu machen. Von einem Zeugen sollten zusätzliche Schäden die am Haus entstanden sind,bestätigt werden, indem dieser zu Beispiel die erstellte Liste abzeichnet.

Um weitere Schäden zu vermeiden, sollte der Hausbesitzer zudem notdürftige Reparaturen durchführen. Der Hauseigentümer ist zu dieser Maßnahme sogar verpflichtet und kann einen Betrieb beauftragen oder diese selbst ausführen. Damit bei zum Beispiel bei einem erneuten Sturm oder Regen nicht noch mehr Schäden entstehen, unterliegt der Versicherungsnehmer der Schadenminimierungspflicht und muss z.B. defekte Fenster austauschen oder entstandene Löcher im Hausdach abdichten. Am besten sollte der Hausbesitzer die Reparaturarbeiten mit Fotos dokumentieren.

Der Versicherung sollten die Schäden schnellstmöglich gemeldet werden. In dem Beisein eines Zeugen, je nach den Angeboten am besten per Telefon oder Einschreiben. Man sollte sich unbedingt den Namen des jeweiligen Sachbearbeiters notieren, damit der Hausbesitzer später nachweisen kann, dass der Schaden gemeldet wurde.