Ratgeber zur KFZ-Versicherung

KFZ-Versicherung

Ratgeber zur KFZ-Versicherung

In Deutschland besteht eine Versicherungspflicht für Kfz-Halter. Diese müssen mindestens eine Haftpflichtversicherung haben. Um Ihnen Entscheidungshilfen für den Abschluss einer KFZ-Versicherung zu geben, haben wir Ihnen hier einen Ratgeber bereitgestellt. Weitere nützliche Informationen finden Sie auch in unserem FAQ.

Beitragsberechnung

Die Gesellschaften erheben einige Daten, um das Risiko einzuschätzen. Also sowohl das Risiko, sowie der Versicherungsumfang sind Grundlage des zu zahlenden Beitrages. Hier werden unter anderem jährliche Kilometerleistung, Fahrzeugtyp, Abstellplatz, Alter und Berufsstatus des Versicherungsnehmers berücksichtigt. Sollten sich in der Zeit gewisse Faktoren wie zum Beispiel die Kilometerleistung ändern, müssen Sie die Gesellschaft darüber in Kenntnis setzen. Andernfalls kann es zu Schwierigkeiten kommen.

Leistungsausschlüsse

In der Vergangenheit konnten Versicherer ihre Leistung verweigern, falls es sich im Schadensfall um grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz handelte. Seit dem 01. Januar 2008 ist es nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz jedoch möglich, anteilig, je nach Schwere des Vergehens, Leistungen geltend zu machen. Bis auf Fahrten unter Drogen- oder Alkoholeinfluss werden jedoch von vielen Versicherern grobe Fahrlässigkeiten automatisch mitversichert.

Schadensfreiheitsrabatt

Auch der Schadensfreiheitsrabatt ist ausschlaggebend für die zu zahlende Prämie. Umso länger Sie unfallfrei fahren, desto höher wird der Rabatt und demnach sinkt Ihr Beitrag.

Beitragseinstufung

Wer seine Fahrerlaubnis weniger als drei Jahre hat, fängt grundsätzlich bei der Schadensfreiheitsklasse 0 an. Je nach Versicherungsgesellschaft entspricht das einem Beitragssatz zwischen 190 bis 230%. Darüberhinaus zählt immer die Schadensfreiheitsklasse, die man beim Vorversicherer hatte.

Typklassen

Auch die Typklasse ist für das Unternehmen eine relevante Kennziffer. Denn hier werden auf statistische Werte zurückgegriffen, die den Schadensverlauf eines bestimmten Fahrzeugtyps aufweisen.

Ausreichende Deckungssumme wählen

Für die Kfz-Versicherung gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung. Diese sieht wie folgt aus:

  • 7,5 Mio. Euro für Personenschäden
  • 1 Mio. Euro für Sachschäden
  • 50.000 Euro für Vermögensschäden

Das klingt vielleicht ausreichend. Doch sollte der Schaden über der Mindestdeckung liegen, müssen Sie als Unfallverursacher die Differenz aus eigener Tasche zahlen. Wir empfehlen Ihnen eine pauschale Deckungssummer in Höhe von 50 Mio. Euro.

Für Schäden am eigenen Auto - Kaskoversicherungen

Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung deckt die Kaskoversicherung auch Schäden ab, die an Ihrem eigenen Fahrzeug entstanden sind.

Teilkaskoversicherung

Eine Teilkaskoversicherung ist prinzipiell sinnvoll. Sie sollten jedoch stets den Wert Ihres Fahrzeuges beachten, da die Versicherer sich immer an den momentanen Marktwert richten.

Die Teilkaskoversicherung zahlt bei unverschuldeten Schäden, wie zum Beispiel Überschwemmung, Sturm oder Hagel, Zusammenstoß mit Haarwild, Maderbiss und Feuer.

Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung ergänzt die Teilkasko und leistet darüber hinaus für Schäden, die der Versicherungsnehmer selbst verursacht hat. Darüber haftet sie beispielsweise auch für Schäden bei Unfallflucht des Schädigers und bei Vandalismus.

Eine Vollkaskoversicherung ist immer dann empfehlenswert, wenn Sie ein Neufahrzeug haben, oder sich bei  einem Vollschaden kein neues leisten können.

Wahl der Selbstbeteiligung

Umso höher die Selbstbeteiligung, desto geringer der Beitrag. Bedenken Sie jedoch, dass diese immer in Vorkasse erbracht werden muss. Der Versicherer springt erst ein, wenn der Rechnungsbetrag die Selbstbeteiligung übersteigt.

Möglichkeiten der Kündigung

Bei der Kfz-Versicherung handelt es sich meist um Jahresverträge. Es gibt zwei Kündigungswege:

Ordentliche Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres

Diese erfolgt spätestens vier Wochen vor Ablauf des Versicherungsjahres in schriftlicher Form. Stichtag ist der 30.11..

Außerordentliche Kündigung auch unterjährig möglich

Als Grundlage einer außerordentlichen Kündigung kann es drei Gründe geben.

  • Das Unternehmen erhöht die Beiträge.
  • Es ist ein Schadensfall eingetreten*
  • Es wurde ein neues Fahrzeug beschafft

In den ersten beiden Fällen haben Sie die Möglichkeit, die Versicherung nach Kenntnisnahme innerhalb von vier Wochen zu kündigen. Bei Neuanschaffung gilt der alte Vertrag als automatisch gekündigt, sobald Sie die neue Versicherung vorlegen.

*In diesem kann auch der Versicherer eine außerordentliche Kündigung aussprechen.