Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht vergleichen

Grundbesitzerhaftpflicht
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Für alle Schäden, Grundstück entstehen, z.B. vor einem Grundstück, im Treppenhaus oder im Garten eines Gebäudes, haftet der Eigentümer des Gebäudes oder Grundstücks.

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Für alle Schäden, die rund um ein bebautes oder unbebautes Grundstück entstehen, z.B. vor einem Grundstück, im Treppenhaus oder im Garten eines Gebäudes, haftet der Eigentümer des Gebäudes oder Grundstücks. Stürzt etwa ein Fußgänger im Winter auf dem Gehweg vor einem Gebäude, weil dieser nicht gestreut wurde, haftet der Gebäudeeigentümer auch dann, wenn laut Mietvertrag der Mieter zur Beseitigung von Eisglätte verpflichtet ist. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht trägt für den Eigentümer das finanzielle Risiko solcher Unfälle.

Grundsätzlich haben alle Eigentümer, Pächter oder Mieter eines Hauses oder Grundstückes Instandhaltungspflichten und Verkehrssicherungspflichten. Instandhaltungspflichten umfassen sämtliche Instandhaltungsarbeiten an einem Gebäude. Zu den Verkehrssicherungspflichten gehören die regelmäßige Reinigung und bauliche Instandhaltung von Verkehrswegen, ausreichende Beleuchtung, Beseitigung von Hindernissen und Gefahrenquellen (z.B. Schnee, Eis). Entstehen dritten Schäden durch Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflichten, haftet der Eigentümer des Gebäudes oder Grundstückes in voller Höhe. Der Abschluss einer Haus- Und Grundbesitzerhaftpflicht ist daher dringend angeraten und in vielen Fällen verpflichtend.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, private Haftpflicht und Betriebshaftpflicht

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sind speziell für Gebäudeeigentümer und Eigentümer unbebauter Grundstücke konzipiert. Wenn die Eigentümer von Wohnraum diesen selbst bewohnen ist eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung überflüssig, falls Sie eine klassische private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Schäden, die Haus- und Grundbesitzer über eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung absichern, sind bei Selbstnutzern von Reihenhäusern oder Doppelhaushälften, sowie für Besitzer von Eigentumswohnungen in der privaten Haftpflichtversicherung enthalten. Handelt es sich um ein Betriebsgrundstück, besteht Versicherungsschutz über die Betriebshaftpflichtversicherung, auch dann ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung nicht notwendig. Hingegen sollten Wohnungseigentümergemeinschaften eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen, da durch das Gemeinschaftseigentum verursachte Schäden von einer Privathaftpflichtversicherung nicht abgedeckt sind.

Leistungen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung Wenn Schäden rund um ein Haus oder ein Grundstück entstehen, prüft die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zunächst die Haftungsfrage, das heißt, es wird geprüft, wer für den entstandenen Schaden in welcher Höhe haftet. Wenn dem Haus- oder Grundbesitzer gegenüber berechtigte Schadenersatzansprüche bestehen, trägt die Versicherung die Kosten. Außerdem übernimmt sie die Kosten, die im Rahmen eines rechtlichen Verfahrens, etwa bei der Klärung von Schadenersatzansprüchen entstehen.