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FAQ zur Pflegeversicherung

Pflegeversicherung
Pflegeversicherungen

Wir beantworten die meist gestellten Fragen

Hier finden Sie die meist gestellten Fragen zur privaten Pflegeversicherung. Sollte Ihre Frage hier nicht aufgeführt sein, können Sie gerne mit uns in Kontakt treten.

Wann zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung?

Zunächst einmal muss der Betroffene in den vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre lang pflegeversichert gewesen sein. Ist das der Fall, so erhält er bei mindestens sechs Monatiger Hilfsbedürftigkeit, Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Welche Leistungen erhält der Bedürftige aus der gesetzlichen Pflegeversicherung?

Wenn der medizinische Dienst eine Pflegebedürftigkeit als erwiesen ansieht, ermessen sich die Ansprüche aus der gesetzlichen Pflegeversicherung aus der jeweiligen Pflegestufe.

Pflegestufe
2008
2010
2012
Ambulant
Stufe I
420 Euro
440 Euro 450 Euro
Stufe II 980 Euro 1.040 Euro 1.100 Euro
Stufe III 1.470 Euro 1.510 Euro 1.550 Euro
Härtefall 1.918 Euro 1.918 Euro 1.918 Euro
Stationär
Stufe I 1.023 Euro 1.023 Euro 1.023 Euro
Stufe II 1.279 Euro 1.279 Euro 1.279 Euro
Stufe III 1.470 Euro 1.510 Euro 1.550 Euro
Härtefall 1.750 Euro 1.825 Euro 1.918 Euro
Pflegegeld
Stufe I 215 Euro 225 Euro 235 Euro
Stufe II 420 Euro 430 Euro 440 Euro
Stufe III 675 Euro 685 Euro 700 Euro

Ist eine private Pflegezusatzversicherung wirklich sinnvoll?

Unbedingt! Sie schließt die Versorgungslücke zu den Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung und bewahrt Sie und Ihre Verwandten, die darüber hinaus anfallenden Kosten selbst zu finanzieren.

Was kann ich tun, wenn ich nicht mit der Einstufung der Pflegestufe zufrieden bin, oder diese anzweifle?

In diesem Fall können Sie binnen eines Monats gegen den Bescheid Einspruch einlegen. Bevor Sie diesen Schritt gehen, ist es empfehlenswert einen Gutachter hinzuzuziehen.

Kann mich auch ein Familienmitglied pflegen?

Grundsätzlich ist die Pflege durch ein Familienmitglied möglich. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Pflege ordnungsgemäß erfolgt. Durch regelmäßige Qualitätskontrollbesuche kann das sichergestellt werden. Sollte hier jedoch eine unsachgemäße Pflege festgestellt werden, kann entweder das Pflegegeld gestrichen, oder ein professioneller Pflegedienst angeordnet werden.