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FAQ zur privaten Krankenversicherung

Private Krankenversicherung
Krankenversicherung

Wir beantworten die meist gestellten Fragen

Hier finden Sie die meist gestellten Fragen zur privaten Krankenversicherung. Sollte Ihre Frage hier nicht aufgeführt sein, können Sie gerne mit uns in Kontakt treten.

Wie funktioniert die Private Krankenversicherung und die Beitragsbemessung?

Das Fundament der privaten Krankenversicherung ist das Äquivalenzprinzip, oder auch bekannt als das Individualversicherungsprinzip. Die dabei entstehenden Beiträge richten sich sodann nach dem persönlichen Risiko des Versicherungsnehmers. Unter dem persönlichen Risiko ist zu verstehen, das entsprechende Eintrittsalter sowie das jeweilige Geschlecht und der gesundheitliche Zustand bei Vertragsabschluss. Aufgrunddessen ist es im Gegensatz zu Gesetzlichen Krankenversicherung möglich, Leistungsumfang und Versicherungsbeiträge individuell bestimmen zu können.

Wer kann sich Privat krankenversichern?

Arbeitnehmer/Innen können in die Private Krankenversicherung eintreten, wenn deren Jahresarbeitsentgeldgrenze (JAEG) übersteigt und seit mindestens drei Jahren in folge. Im Jahre 2008 lag diese Grenze bei 48.150 Euro.

Dagegen können sich Beamte, Selbständige, Freiberufler sowie Ärzte ganz unabhängig von ihrem Einkommen in die Private Krankenversicherung eintreten. Insbesondere bei Beamten ist aufgrund der Beihilfe eine private Krankenversicherung zu empfehlen. Studenten können in die private Krankenversicherung eintreten binnen eines Monats nach der Ersteinschreibung.

Wer kann sich Privat krankenversichern?

Demographische Entwicklung sowie medizinischer Fortschritt sind als Hauptgründe anzuführen, auf deren sich alle folgende Kosten wie Pflegesätze, Medikamente, Therapiemethoden und Heilbehandlungen stützen.

Prognosen über mögliche Beitragsanpassungen, welche auf betriebsinternen Kennzahlen beruhen, sind von Experten einzuholen.

Inwieweit beteiligt sich der Arbeitgeber an meiner privaten Krankenversicherung?

Der Arbeitgeben beteiligt zu 50% des monatlichen Beitrages, höchstens jedoch bis zur Hälfte des aktuellen Höchstbeitrages der gesetzlichen Krankenkasse. Im Einzelfall sollten Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber darüber verständigen, welche Konditionen darüberhinaus seitens des jeweiligen Unternehmens erbracht werden, wie z.B. Gruppenverträge.

An vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligungen beteiligt sich der Arbeitgeber nicht.

Wie funktioniert die Kostenerstattung in der private Krankenversicherung?

Anders als bei gesetzlich Versicherten, wird zwischen Arzt und Patient ein Behandlungsvertrag geschlossen, welcher sämtliche Kosten der jeweiligen Kosten aufweist. Daraufhin ergeben sich folgende Zahlungsmodalitäten:

  • Sie können die Rechnung selbst begleichen* und diese ggf. bei Ihrer Krankenversicherung zur Rückerstattung einreichen.
  • Die Rechnung direkt an Ihre Krankenversicherung weiterleiten, so dass direkt zwischen Krankenversicherung und Arzt abgerechnet wird. Das empfiehlt sich zum Beispiel bei hohen Rechnungen wie bei Zahnersatz.

* Achten Sie bei dem Antrag einer Rückerstattung immer darauf, ob es bei einer Selbstzahlung zu einer Beitragsrückerstattung gekommen wäre, die den Rechnungsbetrag nicht übersteigt.

Gibt es in der privaten Krankenversicherung eine Beitragsrückerstattung?

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse gibt es bei nicht Inanspruchnahme von Leistungen in der privaten Krankenversicherung eine Beitragsrückerstattung. Diese wird in der Regel zum 01.07 eines jeden Jahres gezahlt. Die Höhe der Beitragsrückerstattung ist abhängig von Dauer der Leistungsfreiheit und des jeweiligen Vertrages.

Kann ich mich später wieder in der gesetzlichen Krankenkasse versichern?

Wenn Sie nicht mehr die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, werden Sie wieder versicherungspflichtig und müssen sich demnach wieder gesetzlich versichern.