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Informationen zur privaten Unfallversicherung

Unfallversicherung
Unfallversicherung

Informationen zur privaten Unfallversicherung

Hier erhalten Sie einige Informationen zur privaten Unfallversicherung. Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.

Definition Unfall

Ein Unfall liegt dann vor, wenn eine Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig Gesundheitsschäden oder beeinträchtigungen erleidet. Dazu zählen auch Verrenkungen von Gliedmaßen, Zerrungen von Muskeln, Bändern, Sehnen oder Kapseln, wie sie etwa bei Sportunfällen häufig auftreten. Nicht als Unfall gelten Krankheiten.

Gesetzliche und private Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung weist gegenüber privaten Unfallversicherungen umfangreiche und erhebliche Einschränkungen auf. Der Versicherungsschutz einer gesetzlichen Unfallversicherung deckt nur Unfälle ab, die im Inland auf dem Weg zur Arbeit oder am Arbeitsplatz passieren, und selbst bei 100% Erwerbsunfähigkeit bezahlt die gesetzliche Unfallversicherung maximal zwei drittel des bisherigen Jahreseinkommens.

Private Unfallversicherungen bieten dagegen einen umfassenden Schutz gegen alle Unfälle nach obiger Definition. In vielen Fällen werden zusätzliche Leistungen mitversichert, wie etwa Todesfallschutz, Krankenhaustagegeld, kosmetische Operationen, Bergungskosten, Kurkostenbeihilfe, Sofortleistung bei schweren Verletzungen oder Leistungen bei Knochenbrüchen.

Steuerliche Aspekte

Für Unfallversicherungen gilt der allgemeine Versicherungssteuersatz von 19 %. Eine Ausnahme bilden Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr: hier beläuft sich der Steuersatz auf 3,8 %. Wenn eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren und eine Beitragszahlungsdauer von 5 Jahren vorliegt sind bei Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr sowohl die Überschussbeteiligung als auch die Beitragsrückerstattung lohn- und einkommenssteuerfrei.

Als Sonderausgaben im Rahmen der geltenden Höchstbeiträge als Vorsorgeaufwendungen sind Unfallversicherungsbeiträge steuerlich abzugsfähig, unabhängig davon, wer versichert ist. Abzugsberechtigt ist der Beitragszahler.

Kapitalleistungen aus der Unfallversicherung sind steuerfrei, im Unterschied zu Renten, die mit ihrem Ertragsteil einkommenssteuerpflichtig sind. Der Ertragsteil einer Rente ist abhängig vom Lebensalter des Rentenberechtigten beim erstmaligen Rentenbezug: je niedriger das Lebensalter des Rentenbeziehers, umso höher der Ertragsteil.